EleNa
25. August 2008 05:45

Mit “Geld sparen mit Elena” betitelte der SPIEGEL einen Bericht mit wenig Tiefgang zur “Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (EleNa)“, über dessen bundesweite Einführung das bunte Kabinett der Republik unlängst abschließend beraten hat.
Gut beraten sind auch die Arbeitnehmer, wenn sie sich über diesen noch von der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder beschlossenen JobCard sehr genau kundig machen, denn das Ganze beruht auf einem Vorschlag der Hartz-Kommission und auf Forderungen der Arbeitgeberverbände.
Und nach den Erfahrungen, die von den Arbeitnehmer in den letzten Jahren gemacht werden mussten, verheißt diese Kombination absolut nichts Gutes.
Bei Wikipedia findet man einen knappen Abriss über diesen Hirnschiss, bei dem die wichtigsten Daten der rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland zentral erfasst, verwaltet und von den Arbeitgebern monatlich mit Aktualisierungen versorgt werden.
Über die JobCard wird dann, zum Beispiel bei der Beantragung von Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Wohngeld, Kindergeld und Elterngeld, von den Behörden auf diese zentral gespeicherte Daten des Arbeitnehmers zugegriffen.
Das Prinzip ähnelt also stark der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA), weist die gleichen Macken, Mängel und Gefahren auf, lädt genauso zum Datenmissbrauch ein und lockt wie jede große Datensammlung Kriminelle und Hacker magisch an.
Dem Arbeitnehmer wird das Ganze natürlich als technischer Fortschritt verkauft, mit dem kürzere Bearbeitungszeiten bei den Behörden und erhebliche Kosteneinsparungen bei den Arbeitgebern realisiert werden können. Man muss sich nichts dabei denken, wenn mit der Einführung dieser Job-Karte so ganz nebenbei riesige zentrale Datensammlungen mit allen wichtigen Daten über die Arbeitnehmer aufgebaut werden, aus denen jederzeit aktuelle Informationen über Arbeitsverhältnisse, Einkommen, Familienstand, Ausbildung, beruflicher Werdegang, sozialer Status und erhaltene staatliche Transferleistungen abgerufen werden können.
Zusammen mit den Daten der zentral gespeicherten Gesundheitsakte erhält man dann auch noch ein Bild über Erbkrankheiten, Geschlechtskrankheiten, Suchtverhalten, sexuelle Neigungen, chronische Krankheiten und psychische Störungen. Ergänzt durch ein paar Informationen aus dem Datenbestand der SCHUFA und einer Abfrage des Vermögensstatus bzw. der aktuellen Kontostände bei der Hausbank bekommt man auf Knopfdruck einen aktuellen Steckbrief des einzelnen Individuums und weiß dann ganz genau wo man in der Argumentation ansetzen muss, um den zur zur jeweiligen Zielerreichung notwendigen Druck zu erzeugen.
Selbstverständlich werden derartige Szenarien und Absichten von offizieller Seite und allen Beteiligten heftigst dementiert!
Aber entweder haben diese Personen echt keinen blassen Schimmer was sie da eigentlich anrichten oder sie sind einfach nur völlig ohne Skrupel.
Aus beiden Gründen wird gelogen, dass sich die Balken biegen.
Die erste Lüge ist, dass es sich lediglich um eine Art Ausweis mit digitaler Signatur handelt, mit der man sich einer Behörde gegenüber als Antragsteller oder Berechtigter “ausweist”.
Vielmehr ist dieser “Ausweis” der Schlüssel zu einer umfangreichen zentral gespeicherten Datensammlung über persönliche, familiäre und berufliche Informationen.
Die nächste Lüge ist, dass dieses Daten “sicher” gespeichert und vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind, denn jeder, der einen Schlüssel hat kann auf diese Daten zugreifen. Und selbstverständlich darf jeder zugreifen, der die Erlaubnis dazu hat.
Die dritte Lüge ist, dass dieser Personenkreis per Gesetz streng begrenzt ist, denn täglich erlebt man es, dass geltendes Recht gebeugt und Gesetze nicht nur gebrochen sondern nach Lust und Laune und politischer Gesinnung “zu Recht” gebogen werden.
Die vierte Lüge ist, dass durch die Einführung elektronischer Systeme eine Verbesserung eintritt oder sogar Kosteneinsparungen erreicht werden können. Schauen Sie sich in der jüngeren Geschichte nur um und Sie werden feststellen, dass die Summe aus Verbesserung und Verschlechterung fast immer negativ war und es nur in wenigen Fällen zu einer ergebnisneutralen Verlagerung kam.
Im Falle der Job-Karte ist die Lüge offensichtlich, denn laut dem Monatsbericht “Schlaglichter der Wirtschaftpolitik” vom Juni 2008 wird durch die Einführung der JobCard mit einer jährlichen Kostenentlastung der Arbeitgeber in Höhe von 25 Millionen Euro gerechnet.
Die Kosten für die JobCard nebst digitaler Signatur müssen dagegen die Arbeitnehmer tragen und die liegen dem Bericht zufolge je Arbeitnehmer bei zehn Euro für drei Jahre.
Spätestens hier müsste es jetzt bei jedem der 40 Millionen Arbeitnehmer Alarm klingeln, denn nach Adam Riese werden die Arbeitnehmer mehr als 133 Millionen Euro (40 Mio mal 10 geteilt durch 3) pro Jahr auf aufbringen müssen, um den Arbeitgebern eine Kostenersparnis von 25 Millionen zu ermöglichen.
Jede weitere in das Job-Card-Verfahren einbezogene elektronische “Bescheinigung” soll dann zu einer zusätzlichen Entlastung von fünf Millionen Euro führen. Somit sind nach Adam Riese bis zur Kostendeckung weitere 20 elektronische Bescheinigungen notwendig.
Es ist also wirklich kein Wunder, dass sich die Arbeitgeber nicht an den Kosten der JobCard beteiligen wollen.
Jedoch ist die JobCard nicht nur kostenmäßiger Schwachsinn, sie bringt auch für die Arbeitnehmer keinerlei Verbesserung, selbst wenn sich die Arbeitsqualität der Behörde durch die viel gelobte Beseitigung eines “Medienbruchs”, will heißen durch Vermeidung von Doppelerfassungen und Erfassungsfehlern, erhöhen könnte.
Da die JobCard der Schlüssel zu den personenbezogen Daten eines Arbeitnehmers ist, darf sie nie in fremde Hände geraten. Somit ist klar, dass zur Antragstellung bei einer Behörde und zum Datenzugriff ein persönliches Erscheinen des Antragstellers notwendig ist, ähnlich dem Praxisbesuch beim Arzt.
Es ist also eine weitere glatte Lüge, dass mit der Job-Card künftig die Möglichkeit bestehen würde Behördengeschäfte von zu Hause aus abzuwickeln.
Das wäre ja fast wie ein Zahnarzt, der ihnen verspricht die Zähne im Internet zu plombieren! Natürlich erst nach Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte
Der Gesetzentwurf für die “Einführung des elektronischen Einkommensnachweises” wurde vom Bundeskabinett nun hurtig durchgewunken und ohne großes Nachdenken beschlossen, damit im kommenden Jahr die technischen Voraussetzungen für die Datenspeicherung geschaffen werden können.
Nach einem Bericht der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” soll dann das Verfahren 2012 schrittweise mit zunächst sechs Bescheinigungen eingeführt werden.
Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Abgeordneten darüber, welche Ansicht er in dieser Sache vertritt und vergessen Sie nicht, so ganz nebenbei die “Datenpanne” bei den Einwohnermeldeämtern zu erwähnen und kurz über das von Hackern geknackte Geldautomatennetzwerk der Citibank zu sprechen.
Ach ja, und den letzten Daten-Klau sollten Sie auch nicht vergessen!
Sollte Ihr Abgeordneter ebenfalls zu den Zeitgenossen gehören, deren Hirn bereits vom Virus der nachvereinigungsbedingten Datensammelwut so weit zerfressen ist, dass das Gewissen vollständig entfernt wurde, dann machen Sie ihm unmissverständlich klar, dass Sie ihrerseits alles in Ihrer Macht stehende tun werden, damit er die geplante bundesweite Einführung der JobCard sicher nicht mehr im Amte erleben wird.

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Leider kam diese Entscheidung um Jahre zu spät und es wäre der SPD sicher gut zu Gesicht gestanden, wenn sie die ganze Bande um Gentlemengangster Schröder gleich mit exkommuniziert hätte.



