
Eigentlich müsste ich mich ja nicht mehr mit solchen Dingen wie der Pendlerpauschale beschäftigen, denn ich habe bereits endgültig mit den Füßen abgestimmt. Doch die Art und Weise wie in Deutschland Gesetze nach Haushaltslage gemacht werden, die Arbeitnehmer über den Tisch gezogen und das Volk ausgebeutet wird, widert mich selbst aus der Ferne noch an.
Bei der immer wieder hervorgehobenen Qualifikation der Abgeordneten im Deutschen Bundestag und der Erfahrung der bundesdeutschen Beamten in den Ministerien, müsste es doch eigentlich möglich sein, dass Gesetze VOR ihrer Verabschiedung AUCH auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, denn selbst Lehramtsanwärter werden auf ihre Verfassungstreue hin überprüft, bevor sie auf die Schüler losgelassen werden.
Doch für derartige Lappalien hatte die GroKo keine Zeit, denn nach der Bundestagswahl 2006 war die Gelegenheit günstig und daher rasches Handeln erforderlich um den Bürgern das Geld „zur Konsolidierung des Bundeshaushalts“ aus der Tasche zu ziehen. Diese günstige Gelegenheit hat man ganz einfach skrupellos genutzt und, unter Anderem, mit Beginn des Jahres 2007 den § 9 Abs. 2 EStG, bei gleichzeitiger Streichung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG den Fahrten des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte unter Bezugnahme auf das Werkstorprinzip die Eigenschaft als abzugsfähige Werbungskosten aberkannt.
Fakt ist jedoch, dass die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer der Fahrt zur Arbeitsstätte nichts, aber auch gar nichts, mit Steuergerechtigkeit zu tun hat, sondern neben der unverschämten Erhöhung der Mehrwertsteuer ausschließlich dazu diente die desolate Finanzsituation des Staates auf der Einnahmeseite drastisch zu verbessern.
Eigentlich ein klassischer krimineller Akt, mit der Absicht sich das Vermögen der Beraubten anzueignen, aber besser mit der Ganovenehre der ehrenwerte GroKo vereinbar, als dem Bürger des Nachts an einer dunklen Ecke aufzulauern und ihm, zack bumm, mit einem Schlag über die Birne das Einverständnis zur Herausgabe des Zasters einzufordern.
Der Raub ist gelungen, die Staatseinnahmen sind drastisch gestiegen und der Finanzminister wird nicht müde sich ob seiner finanzpolitischen Schöpfungskraft und Standfestigkeit die eigene Schulter wund zu klopfen.
Wer sich jedoch von seinen arroganten Sprüchen und den angriffslustig gebleckten Zähnen nicht blenden lässt, dem wird rasch klar, dass Gentlemengangster Peer Steinbrück außer seiner Ganovenehre in Wirklichkeit nichts vorweisen kann, auf das er auch nur im Ansatz stolz sein könnte.
Aber das war schon bei seinem Vorgänger so und man muss sich wirklich fragen, welche Trottel von Bundeskanzler und Bundeskanzlerinnen sich die auf Landesebene abgewählten Ministerpräsidenten ausgerechnet immer als Bundesminister für Finanzen ins Kabinett holen.
Nach dem Gesetz der Serie müsste sich dann ab 2009 der hessische Ministerpräsident Roland Koch um die Staatsfinanzen kümmern dürfen, sofern sich die Frau Ypsilanti endlich entscheiden könnte, ob sie nun Männlein oder Weiblein sein will.
Nicht dass dadurch irgendetwas besser werden würde, aber zumindest eine klare berufliche Perspektive für den Herrn Koch wäre damit gegeben.
Aber man darf eigentlich gar nicht daran denken, welche Plagen dieses Land noch befallen werden.
Doch zurück zur Pendlerpauschale, die ja eigentlich richtigerweise Entfernungspauschale heißt, bemisst sie sich doch nach der einfachen Entfernung der Arbeitsstätte vom Wohnort des Arbeitnehmers und diente einst der steuerlichen Berücksichtigung der pauschalierten und verkehrsmittelunabhängigen Fahrtkosten des Steuerzahlers in Höhe von 0,30 Euro je Entfernungskilometer.
Mehr als 2 Milliarden Euro jährlich holt die teilweise Streichung der Entfernungspauschale aus den Taschen der Bürger in die Staatskasse! Daher ist die Entfernung dieser Pauschale weder bei den Steuerzahlern, noch bei den Berufspendlern besonders gut angekommen. Vor allem auch deshalb, weil man bei den Arbeitnehmer nicht für eine steuerliche Entlastung an anderer Stelle gesorgt hat, denn die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung war ja wohl nur ein schlechter Scherz, entlastet er doch zur Hälfte die Arbeitgeber.
Und nun droht das Pendel der Wählergunst pauschal zurückzuschlagen, denn die sonst so vergesslichen Wähler haben anscheinend diesmal nicht vergessen, dass die Parteien im Bundestag den Griff in die Taschen der Steuerzahler im Jahr 2006 in kollektiver Einigkeit beschlossen haben. Bisher war es ja kein Problem für die Parteien, wenn die Wähler nicht zur Urne gingen, sondern frustriert zu Hause blieben, denn wen interessierte schon die Wahlbeteiligung. Aber nun gibt es eine Partei im Land, die eine echte Bedrohung für die bisherige Vetternwirtschaft werden könnte und mit der man eben noch nicht so gut kungeln kann
Und angesichts der anstehenden Landstagswahlen und drohender Mehrheitsverhältnisse wie in Hessen, die Roland Koch, den brutalstmöglichen Aufklärer in der Spendenaffäre des hessischen CDU, um ein Haar aus Amt und Würde gekegelt hätten, beginnt ein lautes Nachdenken über die Existenzberechtigung der Entfernungspauschale und darüber, ob es eine gute Idee war die Streichung der „ökologisch kontraproduktiven“ Pauschale nicht durch Steuererleichterungen für die Betroffenen an anderer Stelle „aufkommensneutral gegenzufinanzieren“ wie das der Staat bei seiner eigenen „Einnahmen- und Ausgabenrechnung“ immer vormacht.
Wie gesagt, mir kann es letztlich egal sein, wie und wann diese zunehmende Volksverarschung freiwillig endet oder gewaltsam beendet wird. Die Hoffnung, dass es da Politiker geben könnte, die sich ernsthaft bemühen diesem im Lande grassierenden Irrsinn ein Ende zu machen, diese Hoffnung habe ich längst aufgegeben.
Der SPIEGEL hat sich zur Erfüllung seines Auftrags zur Willens- und Meinungsbildung des Volkes mal die Mühe gemacht, die aktuellen Meinungen von Politikern und Politikerinnen zur „Pendlerpauschale“ bei www.abgeordnetenwatch.de abzufragen.
Mein Gesamturteil: „Reine Zeitverschwendung - absolut nicht lesenswert!“
Denn bei einem Großteil der amtierenden Politiker in Land und Bund muss man sich als Wähler dafür entscheiden ihnen aus rein humanitären Gründen so bald wie möglich die Last ihres Amtes von den Schultern zu nehmen.
Eine günstige Gelegenheit dazu scheint sich nunmehr im September 2009 abzuzeichnen.
Konkret am 27. September.

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