
Da man aus der Ferne meist keine Details, aber Zusammenhänge umso besser erkennen kann, beurteilt man als stiller Beobachter Ereignisse etwas anders, als am Geschehen unmittelbar Beteiligte oder umstehende Personen.
So auch im Fall des „Dresdner Messerstechers“ über den bundesdeutsche Medien nur mit der für sie üblich gewordenen seltsamen Betroffenheit berichten, sobald Ausländer, Deutsche mit Migrationhintergrund, oder ethnische bzw. religiöse Minderheiten involviert sind.
Als stiller und aufmerksamer Beobachter aus der Ferne erkennt man nicht nur, wie sich die medienübergreifenden Strickmuster in solchen Fällen gleichen, sondern auch wie stark deutsche Medien von der internationalen Berichterstattung abweichen.
Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass es deutschen Medien offensichtlich nicht genügen darf nur darüber zu berichten, dass während eines Berufungsverfahren wegen Beleidigung der 28 Jahre alte Angeklagte die als Zeugin geladene Klägerin mit einem Messer niedergestochen und tödlich verletzt hat.
Deutsche Medien müssen in solchen Fällen, möglichst schon in der Eilmeldung, auf ethnische, religiöse, politische, familiäre oder charakterliche Eigenheiten der Tatbeteiligten hinweisen, über Tatmotive spekulieren und die Frage nach einer möglichen Mitschuld der Deutschen aufwerfen. Und als nächstes kommt dann todsicher die Frage mit anschließender Diskussion, wie man zukünftig derartige Ereignisse verhindern kann.
Im vorliegenden Fall lesen sich die in SPIEGEL und FAZ erschienen Texte wie folgt::
„Es war ein Berufungsverfahren wegen Beleidigung, das vor dem Dresdner Landgericht eskalierte: 18-mal stach der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger russischer Herkunft, auf sein Opfer ein, die Frau erlag noch im Gerichtsgebäude ihren schweren Verletzungen.
Vor einem Jahr soll der Angeklagte die aus Ägypten stammende Frau in Dresden als “Islamistin” und “Terroristin” beschimpft haben, nachdem sie ihn für ihr kleines Kind um einen Platz auf einer Schaukel gebeten hatte. Vom Amtsgericht war der Mann zu einer Geldstrafe von 780 Euro verurteilt worden. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft trat er damals Hauptverhandlung im Amtsgericht diszipliniert auf, zeigte sich aber absolut uneinsichtig.
Deshalb wollte die Staatsanwaltschaft nun eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erreichen während der Mann einen Freispruch forderte.
Warum der nicht vorbestrafte Mann nun in der Berufungsverhandlung vor dem Dresdner Landgericht nun derart ausrastete, ist bislang völlig unklar.
Die Frau hinterlässt einen dreijährigen Sohn. Nach einem Bericht der “Dresdner Morgenpost” soll sie außerdem im dritten Monat schwanger gewesen sein
Gegen den 28-Jährigen wurde nun Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Bislang habe der Mann sich nicht zur Tat geäußert, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft
Der sächsische Polizeipräsident Bernd Merbitz sagte, es gebe Anhaltspunkte, dass die Tat einen fremdenfeindlichen Hintergrund habe. Er verwies darauf, dass es sich bei dem Opfer um eine Muslimin handelt. Das Landeskriminalamt werde daher auch in diese Richtung ermitteln.“
Nun kann man sich aus der Ferne natürlich in aller Ruhe fragen, warum ein ehemaliger Russe zwar keine Arbeit hat, aber einen deutschen Pass besitzt.
Fragen muss man sich auch, warum ein Hartzler russischer Herkunft seine freie Zeit ausgerechnet auf der Schaukel eines deutschen Kinderspielplatzes abhängt.
Man kann sich natürlich auch fragen, warum eine aus Ägypten stammende Mutter ausgerechnet diesen Schaukelplatz für ihren damals zweijährigen Sohn beanspruchte.
Auch fragen kann man sich, warum der Befragte danach die Mutter als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpfte.
Fragen muss man sich auch, warum diese „Ehrverletzung“ nicht, wie in anderen Fällen auch, zu einer Privatklage nach §374 StPo führte, sondern die Staatsanwaltschaft es für notwendig hielt ein Strafverfahren nach §185 StGB zu eröffnen, das erstinstanzlich dann zu einer strafrechtlichen Verurteilung des Täters mit einer Geldstrafe in Höhe von 780 Euro führte, gegen die dieser dann durch seinen Anwalt Berufung eingelegt hat.
Fragen muss man vor allem die Staatsanwaltschaft nach dem strafverschärfenden Tatbestand der „Uneinsichtigkeit“ in einem Beleidigungsprozess, aus der sich die Forderung nach einer Freiheitsstrafe begründet.
Und auch der sächsische Polizeipräsident muss sich fragen lassen, warum er nun auf einmal sogar Anhaltspunkte für eine Tat mit fremdenfeindlichen Hintergrund sieht.
Wie nicht anders zu erwarten entbrannte bereits einen Tag nach der „Bluttat im Dresdner Landgericht “ eine Debatte über die Sicherheit an deutschen Gerichten.
Im SPIEGEL ist zu lesen, dass der sächsische Justizminister Geert Mackenroth, CDU, erklärte, “nach allem, was wir bisher wissen, waren in dem tragischen Fall am Landgericht Dresden keine besonderen Sicherheitsrisiken erkennbar. Zugleich kündigte Mackenroth die Überprüfung der Sicherheitsstandards an Gerichten im Freistaat an und schloss nicht aus, dass Sicherheitsschleusen in sächsischen Gerichten künftig häufiger als bislang zum Einsatz kommen. Der Deutsche Richterbund sprach von einer “insgesamt verbesserungswürdigen” Situation. Der sächsische Richterverein und die Strafverteidigervereinigung forderten schärfere Sicherheitsvorkehrungen insbesondere in größeren Städten.“
Aus der Ferne erkennt man das Strickmuster besonders gut, denn der „Dresdner Messerstecher“ wird nun als weiterer Anwärmer für die heiße Nadel verwendet, mit der in der BRD Gesetze und Vorschriften gestrickt werden, denn das Land braucht doch unbedingt Menschen „aus der Ferne“.
Und aus der Ferne kann man nicht nur erkennen wer das geschickt einfädelt, sondern auch wer sich in den Maschen verfängt.

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